Agora Verkehrswende sieht Unternehmen als mögliche Treiber beim Ausbau der Ladeinfrastruktur. (Foto: Siemens)
Berlin (energate) - Der Thinktank Agora Verkehrswende empfiehlt Bund und Ländern in einem Politikpapier, Unternehmen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität zu unterstützen. Notwendig sei vor allem ein einfaches Verfahren, um dienstliche und private Ladevorgänge voneinander abzugrenzen, teilte die Denkfabrik mit. Derzeit sei dies für die Betreiber der Ladepunkte noch teuer und aufwendig. Außerdem brauche es bessere Beratungs- und Förderangebote für Unternehmen, die Ladesäulen einrichten und betreiben möchten.
"Bund und Länder haben es in der Hand, Unternehmen zum Treiber beim Ausbau der Ladeinfrastruktur zu machen", sagte Christian Hochfeld, Direktor von Agora Verkehrswende. Lademöglichkeiten an Unternehmensstandorten und zu Hause bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern könnten in Zukunft einen großen Teil des Bedarfs decken. Unternehmens-Ladesäulen müssten sich ohne großen Aufwand aber abgegrenzt voneinander sowohl für dienstliche als auch für private Zwecke nutzen lassen.
Änderungen im EEG vorgeschlagen
Agora Verkehrswende schlägt dazu mehrere Änderungen vor, die mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zusammenhängen. Denn Ladesäulenbetreiber, die von der EEG-Umlage teilweise oder ganz befreit sind, dürfen diesen Vorteil nur für den Strom geltend machen, den sie selbst nutzen. Für Strom, der von Dritten geladen wird, wird die volle Umlage berechnet. Daher sollten die Möglichkeiten, den Stromverbrauch von Dritten zu schätzen, für Unternehmen mit EEG-Vorteil erweitert werden, so der Think-Tank. Ähnlich sollten Privathaushalte, die als Eigenversorger beim Betrieb eines Ladepunktes von der EEG-Umlage ganz oder teilweise befreit sind, die Anteile des dienstlich sowie des privat genutzten Stroms anhand von Pauschalen angeben können. Schließlich sei es sinnvoll, den Halter oder die Halterin eines Fahrzeugs auch als dessen Betreiber oder Betreiberin zu definieren. Bei Dienstwagen, die sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden, sei diese Frage bisher nicht klar geregelt und sorge deshalb für Rechtsunsicherheit.
Über die Änderungen im Kontext des EEG hinaus plädiert Agora Verkehrswende für bessere Beratungs- und Förderangebote. Eine Förderlücke sieht der Think-Tank insbesondere für Gewerbetreibende, die das Laden von Dienstfahrzeugen an Wohnstandorten unterstützen möchten. /ck
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