Bonn (energate) - Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 15. März im Eilverfahren um den Rollout intelligenter Messsysteme eingelenkt. Die Anwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH), die ein entsprechendes gerichtliches Verfahren von etwa 50 Stadtwerken vorangetrieben hatte, teilte energate gegenüber mit: "Die Behörde hob die angegriffenen Entscheidungen zur sofortigen Vollziehung auf und hat angekündigt, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen." Die Behörde bestätigte den Vorgang, betonte aber, sie habe die Vollziehung der Markterklärung nur für die Kläger ausgesetzt. Weiter heißt es: "Davon nicht betroffen ist die Markterklärung selbst." Die klagenden Stadtwerke hatten insbesondere kritisiert, dass die zertifizierten Gateways nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und sie als Messstellenbetreiber somit technisch nicht ausgereifte Systeme verbauen müssten. Mit dem Einlenken des BSI ist nun auch das zweite Eilverfahren formal beendet. Die Entscheidungen im Hauptsacheverfahren stehen aber noch aus.
Hauptsacheverfahren laufen weiter
Damit haben die klagenden Stadtwerke Zeit gewonnen, denn die Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln werden laut BBH wohl erst im dritten oder vierten Quartal enden. Mindestens bis zum Ausgang dieser Gerichtsverfahren müssen die Kläger keine intelligenten Messsysteme verbauen. Wie die Hauptsacheverfahren ausgehen werden, ist indes offen - alle beteiligten Parteien hoffen offenbar nach wie vor, das Gericht von ihrer Sichtweise überzeugen zu können.
Aber auch nach einem Urteil des VG Köln stellt sich die Frage, wie es weitergeht. So sind eine Revision und ein abschließender Gang vor das oberste Gericht möglich. Ein solches Verfahren würde sich allerdings über Jahre hinziehen. Branchenvertreter bevorzugen daher zwei andere Alternativen, die sich stark voneinander unterscheiden. Insbesondere der IT-Branchenverband Edna - und wohl auch die schon zertifizierten Gateway-Anbieter - hoffen darauf, dass der Gesetzgeber das Messstellenbetriebsgesetz nachbessert und so eine ausreichende Legitimierung für die umstrittenen Technischen Richtlinien des BSI schafft (energate berichtete). Bei einem Webinar des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (BNE) äußerten indes zwei Juristen die Einschätzung, sollte das BSI vor Gericht unterliegen, würde es wohl die Markterklärung von sich aus zurückziehen (energate berichtete).
Erstes Eilverfahren endete Anfang März
Bereits am 4. März hatte das Oberverwaltungsgericht Münster die Allgemeinverfügung zum Smart-Meter-Rollout - die sogenannte Markterklärung - in Bezug auf den Kläger, einen Aachener Anbieter von Messsystemen mittels einer Eilentscheidung gestoppt (energate berichtete). Bei dem Kläger kann es sich eigentlich nur um Discovergy handeln, da der zweite Aachener Anbieter von Messsystemen - Devolo - auf Anfrage von energate eine Klage verneinte. Discovergy wollte sich selbst nicht offiziell zu dem Fall äußern. Durch die Entscheidung dürfen Messstellenbetreiber auch nicht-zertifizierte Geräte des Klägers verbauen. Obwohl es sich nur um eine Eilentscheidung handelte, schlug der Fall hohe Wellen. Der Grund dafür ist, dass bei einer Schlappe des BSI vor Gericht die Markterklärung für alle Marktteilnehmer außer Kraft gesetzt werden könnte, was einen - zumindest vorübergehenden - Stopp des Rollouts intelligenter Messsysteme bedeuten würde. /sd