Luxemburg (energate) - Der europäische Gerichtshof (EuGH) wird wohl die volle Nutzung der Opal-Pipeline durch Gazprom Export und andere Unternehmen der Gazprom-Gruppe weiter untersagen. Generalanwalt Manuel Campos Sanchez-Bordona empfiehlt in seinen Schlussanträgen eine Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland gegen die Verweigerung der fast uneingeschränkten Nutzung der Opal-Kapazität durch Gazprom Export zurückzuweisen. …
Schlussanträge EuGH: Weiter eingeschränkte Opal-Nutzung für Gazprom

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