Wien/Bregenz (energate) - Die Illwerke VKW werden den Differenzbetrag aus den Energiepreiserhöhungen vom 1. Jänner 2019 an ihre Kunden zurückerstatten. Auf eine pauschale Rückvergütung hat sich der Vorarlberger Energieversorger mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) geeinigt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat bereits im Herbst 2019 in einem Verfahren des VKI die Preisanpassungsklausel des niederösterreichischen Versorgers EVN als gesetzeswidrig eingestuft. …
Preisanpassungsklauseln VKI einigt sich mit Illwerke VKW bei Preisanpassung

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