Bonn (energate) - Die Bundesnetzagentur hat am 23. März festgelegt, welche Daten Betreiber von Erzeugungsanlagen und Stromspeichern den Netzbetreibern im Rahmen des sogenannten Redispatch 2.0 übermitteln müssen. Die übermittelten Informationen sollen den Netzbetreibern helfen, Redispatch-Maßnahmen durchzuführen und so das Stromnetz besser im Gleichgewicht zu halten. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Oktober 2021 für alle Betreiber von Anlagen mit einer Größe von über 100 kW. …
Informationspflichten Anforderungen für Redispatch 2.0 stehen fest

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