Wien (energate) - Österreich will bis zum Jahr 2030 seine Stromproduktion auf 100 Prozent erneuerbare Energien umstellen. Die hierfür notwendige gesetzliche Grundlage, das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), sieht dazu einen Ausbau der Photovoltaik (PV) um elf Mrd. kWh vor. Das mache die PV-Branche mit einem Anteil von zirka 20 Prozent der Stromerzeugung zu einem großen Player der Energiewirtschaft, sagt Herbert Paierl vom Bundesverband PV-Austria zur Eröffnung des diesjährigen PV-Kongresses. Beim Thema Wettbewerb sei es wichtig, dass dieser fair ausgestaltet sei. Es dürfe daher nicht zu einem Konkurrenzkampf zwischen kleinen und größeren Anlagen im EAG kommen.
Im Sinne der Kosteneffizienz seien zudem noch bürokratische und kostentreibende Hürden im Gesetzespaket zu beseitigen, wie zum Beispiel bei den Sicherungen für Kleinstanlagen in der Projektphase. In diesem Zusammenhang sei auch die wichtige Frage zu beantworten, wer die Energiewende bezahlen werde, meinte der Vorstandsvorsitzende des Verbands. Die vorgesehenen standardisierten und kategorisierten Netzkostenbeiträge für PV-Projekte seien in diesem Zusammenhang der richtige Weg. Grundsätzlich dürften die netzseitigen Vorgaben und Auflagen der Regulierungsbehörde E-Control für die PV nicht zu ausufernd gestaltet sein, meinte Paierl abschließend.
Erlass kippt betriebliche Genehmigungspflicht bei PV-Anlagen
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Stephan Schwarzer von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) zeigte sich darüber erfreut, dass just mit Beginn des PV-Kongresses ein Erlass des Wirtschaftsministeriums erging, der klarstellt, dass betriebliche PV-Anlagen grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Davor mussten PV-Anlagen ähnlich wie ein Gastgewerbebetrieb oder eine Industrieanlage bei der Behörde genehmigt werden. Der Erlass sei damit nicht nur ein Schritt in Richtung Entbürokratisierung, sondern schaffe auch eine betriebswirtschaftliche Vergünstigung für Unternehmen, da diese den für den Betrieb notwendigen Strom nun auf dem eigenen Dach erzeugen können, so Schwarzer.
In Bezug auf das EAG sieht er es positiv, dass Unternehmen, die aufgrund der Coronamaßnahmen von einer Stilllegung betroffen sind, keine Förderbeiträge einzahlen müssen, das gesamte Fördervolumen jedoch gleichbleibe. Bei der neuen strategischen Umweltprüfung (SUP) bestehe die Gefahr, dass diese, solange sie nicht vorliege, Genehmigungsverfahren von Projekten verzögere. Hier müsse von Seiten des Parlaments noch nachgeschärft werden, um nicht ungewollt Hürden aufzubauen, meinte der WKÖ-Vertreter.
Klimafonds startet Programm zu innovativen PV-Zukunftslösungen
Seit rund zwölf Jahren unterstütze der Klima- und Energiefonds des Klimaschutzministeriums vor allem kleinere PV-Projekte, berichtete der Geschäftsführer Ingmar Höbarth. Dabei machten die rund 73.000 geförderten Projekte zirka 70 Prozent aller in Österreich befindlichen PV-Anlagen aus. Mit 80 Mio. Euro bis 2022 habe der Klimafonds aktuell das größte PV-Budget seiner Geschichte aufzuweisen. Das führe auch zu einer besseren Planbarkeit von Projekten, meinte Höbarth. In diesem Sinne hoffe er, dass es zukünftig weitere mehrjährige Fördererpakete geben werde. Ab sofort fördere der Klimafonds auch im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Betriebe PV-Anlagen bis zu 50 kW Leistung.
Abschließend gab Höbarth den Start eines neuen PV-Programms des Klimafonds bekannt, dass sich mit Zukunftslösungen im Bereich der PV befassen werde. Dabei gehe es unter anderem um schwimmende, auf Lärmschutzwänden angebrachte sowie bifaziale Anlagen im Bereich der Landwirtschaft, die Sonnenlicht auf beiden Seiten in Strom umwandeln können. Der Startschuss des Projekts "Leuchttürme der innovativen Photovoltaik" wird am 29.3.2021 erfolgen. /af