Berlin (energate) - Der Bundesrates ist gegen eine Einbeziehung von Wasserstoffnetzen in die Regulierung der Erdgasnetze. Eine entsprechende Empfehlung des Wirtschaftsausschusses lehnte eine Mehrheit der Länder bei der Bundesratssitzung am 26. März ab. Die Bundesregierung hatte das Gesetzgebungsverfahren zur Regulierung von Wasserstoffnetzen am 10. Februar im Kabinett auf den Weg gebracht (energate berichtete). Wasserstoffnetze sollen demnach getrennt von Erdgasnetzen in einem eigenen Kapitel im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt werden. Dadurch werden unter anderem gemeinsame Entgelte für Erdgas- und Wasserstoffnetze verhindert. Für die Bundesregierung wären gemeinsame Netzentgelte eine europarechtlich unzulässige Quersubventionierung der Wasserstoffnetze durch die Nutzer der Erdgasnetze.
Der Wirtschaftsausschuss der Bundesrates hatte dem Plenum empfohlen, die Bundesregierung zu einer Änderung ihres Gesetzentwurfs aufzufordern und Erdgas- und Wasserstoffnetze gemeinsam zu regulieren. Entsprechende Beschlüsse, die dies vorschlagen, hatte der Bundesrat schon im November letzten Jahres gefasst. Die Ablehnung dieser Empfehlung durch das Plenum kommt nicht ganz überraschend. Schon im Wirtschaftsausschuss war die Mehrheit für die Empfehlung knapp, der Umweltausschuss, der ebenfalls beteiligt war, hatte sie nicht mitgetragen (energate berichtete). Im Wirtschaftsausschuss hatten die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Saarland und Thüringen für die Empfehlung gestimmt.
Bundestag startet Beratungen
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Der Gesetzesentwurf wurde am 25. März mit der ersten Lesung in den Bundestag eingebracht. Im April wird der Wirtschaftsausschuss des Parlamentes das Gesetz beraten. Im Mai sind die zweite und dritte Lesung geplant. Der Bundesrat muss der Novelle nicht zustimmen. Er kann Widerspruch einlegen, der aber überstimmt werden kann. Deshalb zeigt die Entscheidung des Bundesrates lediglich ein Stimmungsbild der Länder, ist aber für das Gesetzesverfahren nicht entscheidend. Ob es im Bundestag zu großen Veränderungen kommt, ist unklar. Möglich könnten Verbesserungen für Verteilnetzbetreiber sein, die auch der Bundesrat fordert. Er will eine verlässliche und dauerhafte unternehmerische Perspektive für Stadtwerke als Gasverteilnetzbetreiber. Diese Empfehlung des Umweltausschusses hat der Bundesrat in seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf aufgenommen.
Gutachten: Gemeinsame Netzentgelte möglich
Der Verband der Fernleitungsnetzbetreiber, FNB Gas, hat in einem Gutachten die Vereinbarkeit gemeinsamer Netzentgelte für Erdgas und Wasserstoff analysieren lassen. Johann-Christian Pielow, Professor am Institut für Berg- und Energierecht an der Ruhr-Universität Bochum, hält die Vereinbarkeit für gegeben. Bereits die Gasrichtlinie der EU weise in Richtung gemeinsamer Netzentgelte für Erdgas- und Wasserstoffnetze in der Hand eines Netzbetreibers, argumentiert er. Auch die Spezialvorschriften im europäischen Netzkodex für Entgeltharmonisierung (NC Tar) enthielten kein absolutes Verbot einer Quersubventionierung. Der NC Tar belasse den nationalen Regulierungsbehörden große Spielräume bei der Gestaltung von Entgeltsystemen für Erdgas- und Wasserstoffnetze. Das Gutachten ist auf der Internetseite des FNB Gas verfügbar.
Gemischte Reaktionen
Auf die Entscheidung der Länderkammer gab es unterschiedliche Reaktionen. Zustimmend äußerte sich die Initiative Erdgasspeicher (Ines). "Mit seiner Entscheidung erteilt der Bundesrat der Quersubventionierung von Wasserstoffnetzen durch Gaskunden eine Absage", sagte Geschäftsführer Sebastian Bleschke. Der Bundestag könnte nun mit Rückenwind den Vorschlag der Bundesregierung für die Novellierung des EnWG verabschieden. Der VKU bedauerte dagegen, dass die Länderkammer nicht der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses gefolgt ist. "Mit wenig regulatorischem Aufwand wäre es möglich, die bestehende und gut eingespielte Regulierung der Erdgasnetze auch auf Wasserstoffnetze zu übertragen", erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. /hl/kw