Berlin (energate) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will mit einer neuen Klage den Weiterbau der Erdgas-Pipeline Nord Stream 2 stoppen. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg richte sich gegen die Genehmigung der Bauarbeiten durch das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), gerade in der sensiblen Vogelrastzeit, teilte die DUH mit. Anfang April hatte das BSH einen entsprechenden Widerspruch der DUH gegen die Genehmigung der Verlegearbeiten abgelehnt (energate berichtete). Die Umweltschutzorganisation hatte daraufhin bereits angekündigt, den Klageweg beschreiten zu wollen. Denn die Klage habe erneut aufschiebende Wirkung, bis zur richterlichen Entscheidung sei eine Weiterbau unmöglich. "Mit unserer Klage möchten wir erreichen, dass der Baustopp in den deutschen Gewässern aufrechterhalten wird. Dabei werden wir alle rechtlichen Mittel ausschöpfen", kündigte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, an.
DUH: abnehmender Gasbedarf nicht ausreichend berücksichtigt
Die DUH hält die vom BSH im Januar erteilte Genehmigung (energate berichtete) für rechtswidrig. Die Umweltschützer werfen der Behörde neben verschiedenen Klima- und Umweltaspekten unter anderem vor, den Bedarf für die Nord Stream 2 nicht hinterfragt zu haben. So rechne die Bundesregierung mit einem Rückgang des Gasverbrauchs in Deutschland von 2020 bis 2030 um acht Prozent, von 2020 bis 2040 sogar um 43 Prozent. Bei der Genehmigung des Weiterbaus hätte das BSH auch diesen energiewirtschaftlichen Bedarf berücksichtigt müssen, so die Umweltschützer. Zudem habe die Behörde die voraussichtlichen Gesamtemissionen des Projektes nicht miteinbezogen. Hierzu zählten neben den höher anzusetzenden Methanemissionen auch die Emissionen der beteiligten Schiffe und Fahrzeuge für den Weiterbau.
BSH hatte die Vorwürfe zurückgewiesen
Das BSH hatte diese Vorwürfe zurückgewiesen: "Die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Prüfungen, die das Bundesnaturschutzgesetz vorgibt, wurden sachgerecht und sorgfältig durchgeführt", sagte BSH-Präsidentin Karin Kammann-Klippstein. Zudem verlaufe die verbleibende zu verlegende Strecke von 16,5 Kilometern in deutschen Gewässern lediglich am Rande eines Vogelschutzgebietes mit intensivem Schiffsverkehr, wo ohnehin nur relativ wenige Rastvögel anzutreffen seien, hieß es vom BSH.
Bereits im August 2020 hatte die DUH beim Oberverwaltungsgericht Greifswald eine Klage gegen die Genehmigung der Nord-Stream-2-Pipeline eingereicht. Sie wollte damit erreichen, dass das Bergamt Stralsund seine Genehmigung aus dem Januar 2018 vor allem hinsichtlich der zu erwartenden Methanemissionen überprüft (energate berichtete). /ml