Karlsruhe (energate) - Das Bundesverfassungsgericht hat den Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung von Ende 2019 teilweise recht gegeben. Demnach geht das Gesetz nicht weit genug. Die Politik muss nachbessern, um die Freiheitsrechte junger Menschen und zukünftiger Generationen zu schützen. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, die Minderungspfade der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 näher zu regeln. …
Klimapolitik Verfassungsgericht verdonnert Regierung zu mehr Klimaschutz

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