Bonn (energate) - Bei der Ausschreibung für Windenergie an Land mit Gebotstermin 1. Februar hat die Bundesnetzagentur noch nicht mal die Hälfte der Ausschreibungsmenge bezuschlagt. Bei der Biomasseausschreibung (Gebotstermin 1. März) erhielt mit 34 MW sogar lediglich ein Fünftel der Ausschreibungsmenge einen Zuschlag. Beide Ausschreibungen waren abermals deutlich unterzeichnet. Dagegen war die Innovationsausschreibung vom 1. April mit rund 500 MW zweifach überzeichnet, die Ausschreibung für Solarenergie mit Gebotstermin 1. März sogar um das 2,4-Fache. Das geht aus einer Mitteilung der Bundesnetzagentur hervor. Diese hat die Ergebnisse der Ausschreibungen erst jetzt veröffentlicht, da sie zunächst die beihilferechtliche Genehmigung des EEG durch die Europäische Union abgewartet hatte (energate berichtete).
Windenergie an Land - Höchstpreis gleich Durchschnittspreis
Die meisten Windprojektierer dürften in der vergangenen Ausschreibungsrunde zum Höchstpreis von 6,00 Cent/kWh bezuschlagt worden sein - lag hier doch auch der mengengewichtete, durchschnittliche Zuschlagswert. Allerdings gab es auch niedrigere Gebote, der niedrigste lag bei 5,15 Cent/kWh. Grund für die hohen Zuschläge war ganz offensichtlich die geringe Gebotsmenge. Für Onshore-Windprojekte stand eine Ausschreibungsmenge von 1.500 MW zur Verfügung. Die Projektenwickler reichten aber nur für 91 Projekte mit einem Volumen von 718 MW ihre Gebote ein. 691 MW davon bezuschlagte die Bundesnetzagentur. Regional betrachtet entfiel das größte Zuschlagsvolumen auf Gebote für Standorte in Schleswig-Holstein (20 Zuschläge, 173 MW), Nordrhein-Westfalen (20 Zuschläge, 116 MW) und Brandenburg (18 Zuschläge, 165 MW).
Der Branchenverband BDEW zeigte sich ob der Ergebnisse alarmiert: "Die enttäuschenden Ausschreibungsergebnisse für Windenergie an Land machen erneut deutlich: So kann es nicht weitergehen", erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. "Wir brauchen dringend mehr Flächen für Windräder, schnellere Genehmigungsverfahren, beispielsweise durch standardisierte und handhabbare Vorgaben beim Artenschutz, und eine Vereinfachung des Repowerings an bestehenden Standorten."
Mengenkürzung bei der Biomasse
Auch die Biomasseausschreibung war deutlich unterzeichnet - und das, obwohl die Bundesnetzagentur die Höchstwerte auf 16,40 Cent/kWh für Neuanlagen und 18,40 Cent/kWh für Altanlagen angehoben hatte. 168 MW waren ausgeschrieben, Gebote für 60 Anlagen mit 44 MW wurden eingereicht. Davon bezuschlagte die Regulierungsbehörde aber nur 38 Gebote mit einer Leistung von 34 MW, darunter fünf Neuanlagen. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote lagen zwischen 12,00 Cent/kWh und 18,29 Cent/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 17,02 Cent/kWh und ist gegenüber den Vorrunden deutlich gestiegen.
Dass der Zuschlagswert bei der Biomasse deutlich unter der Gebotsmenge lag, liegt an der sogenannten Mengensteuerung, einer Regelung, die bei der aktuellen Ausschreibungsrunde erstmals griff. Dafür separierte die Bundesnetzagentur zunächst die Gebote von Neu- und Bestandsanlagen (sieben Gebote für Neuanlagen mit 14 MW und 53 Gebote für Bestandsanlagen mit 29 MW) und sortierte unzulässige Gebote aus. Da weniger Gebotsmenge einging als Menge ausgeschrieben wurde, musste die Bundesnetzagentur das Zuschlagsvolumen jeweils auf 80 Prozent des Volumens der eingegangenen Gebote für Neu- und Bestandsanlagen kürzen. Entsprechend enttäuscht zeigte sich der Biogasrat und kommentierte: Die endogene Mengensteuerung konterkariere die Ausbauziele für die Biomasse.
Rund 40 Prozent der Solaranlagen entstehen auf benachteiligten Agrarflächen
In der Solarausschreibung zum 1. März 2021 gaben Projektenwickler 288 Gebote mit einem Umfang von 1.504 MW ab. Die ausgeschriebene Menge von 617 MW war damit sehr deutlich überzeichnet. Insgesamt erhielten 103 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 620 MW einen Zuschlag erhalten. 42 der bezuschlagten Gebote entfallen auf Acker- und Grünlandflächen, wobei 36 bezuschlagte Gebote an solche Flächen in Bayern gehen. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,69 und 5,18 Cent/kWh und lagen damit deutlich unter dem Höchstpreis von 5,90 Cent/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert sank auf 5,03 Cent/kWh.
Innovationsausschreibung erstmals nur für Anlagenkombinationen
Die Bundesnetzagentur führte Anfang April zum zweiten Mal eine Innovationsausschreibung durch. Während bei der ersten Ausschreibung noch Einzelanlagen zulässig waren, konnten Projektierer jetzt nur noch Anlagenkombinationen ins Rennen schicken - wobei sie sich ausschließlich auf solche aus Solaranlagen und Speicher konzentrierten.
Insgesamt gingen bei der Bundesnetzagentur 43 Gebote mit 509 MW ein - das Ausschreibungsvolumen lag jedoch nur bei 250 MW: Entsprechend bezuschlagte die Bundesnetzagentur nur 18 Gebote mit einer Leistung von 258 MW. Die fixen Marktprämien bewegten sich zwischen 3,33 und 4,88 Cent/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert liegt bei 4,29 Cent/kWh und damit unter dem der Vorrunde (4,50 Cent/kWh). Anders als bei der Regelausschreibung wird diese Förderung auf die Markterlöse aufgeschlagen, so dass die Werte nicht mit den Werten der Regelausschreibungen vergleichbar sind. Abhängig vom Markterlös können sie deutlich über diesen Werten liegen. /sd