Berlin (energate) - Das Bundeskabinett hat eine Novellierung der Ladesäulenverordnung auf den Weg gebracht. Die Änderung sieht vor, dass Ladesäulenbetreiber künftig mindestens eine kontaktlose Bezahlmöglichkeit mittels gängiger Debit- oder Kreditkarte anbieten müssen. Bislang lässt die Ladesäulenverordnung als Mindestvoraussetzung entweder eine Bezahlung mit einem "gängigen kartenbasierten Bezahlsystem" oder einem "gängigen webbasierten" Bezahlsystem zu. …
Elektromobilität Kabinett verabschiedet umstrittene Bezahlvorgaben für Ladesäulen

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