Berlin (energate) - Die Bundesregierung will vorerst keine Standortkriterien für den Bau von Elektrolyseanlagen festlegen. Das geht aus einem der Redaktion vorliegenden Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums hervor, der die beschlossene EEG-Umlagebefreiung für Grünstrom zur Wasserstoffproduktion regeln soll. Grundsätzlich können Unternehmen zwei Varianten wählen: eine Reduzierung der Umlage über die besondere Ausgleichsregelung oder aber eine komplette Befreiung. …
Verordnung Wasserstoff: Wirtschaftsministerium legt Regelung zur Umlagebefreiung vor

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