Berlin (energate) - Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 4. Mai 2021 (Az. EnVR 22/20) entschieden, dass die in § 10 Abs. 2 S. 3 Anreizregulierugsverordnung (ARegV) aufgeführte Erheblichkeitsschwelle von 0,5 Prozent nur beim ersten Antrag auf Genehmigung eines Erweiterungsfaktors in einer Regulierungsperiode anwendbar ist. Damit hob das Gericht den vorinstanzlichen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart auf. …
3 Fragen an Melanie Meyer, PWC Legal "Netzbetreiber gewinnen vor dem BGH"

Möchten Sie diese und weitere Meldungen lesen?
Testabonnement
energate messenger+
energate messenger+
- 30 Tage kostenlos
- Zugriff auf über 120.000 Nachrichten, App und Archiv
- Täglicher Newsletter
- Zugriff auf alle Add-ons
- Endet automatisch
0,00 €
Im Wert von 273,00 €
Jetzt kostenlos testen
Im Wert von 273,00 €
Digital-Abonnement
online buchen
online buchen
- Sofortige Freischaltung
- Monatlich kündbar
-
Zahlung mit gängigen Zahlungsmethoden oder per Rechnung
ab 189,00 €
pro Monat
Online buchen
pro Monat
Sie haben bereits einen Zugang?
Jetzt einloggen