Luxemburg (energate) - Gazprom Export und verbundene Unternehmen dürfen weiterhin Transitkapazität auf der Opal-Pipeline nur zur Hälfte nutzen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Beschwerde Deutschlands dagegen am 15. Juli zurückgewiesen. Die Entscheidung war erwartet worden, da der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen die Zurückweisung der Beschwerde empfohlen hatte (energate berichtete). …
EuGH-Entscheid Nutzung der Opal-Kapazität bleibt eingeschränkt

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