Wien (energate) - Damit die Energiewende gelingt, sind im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) noch konkrete Förderrichtlinien notwendig, fordert der Geschäftsführer von Netz OÖ, Michael Haselauer. Die Regierung (ÖVP/Grüne) muss laut Netzbetreiber auch bei der Festlegung von Speichermöglichkeiten, bei Energiegemeinschaften und beim Netzausbau noch "Hausaufgaben erledigen" und fehlende Verordnungen umsetzen. Nur so könne das Ziel, bis 2030 die Stromerzeugung zu 100 Prozent auf Erneuerbare umzustellen, erreicht werden. Oberstes Gebot dabei muss weiterhin sein, sich bei der Versorgungssicherheit keine Experimente zu erlauben. Dies forderte die Sprecherin des Forums Versorgungssicherheit, Brigitte Ederer, bei einem Online-Gespräch.
Es brauche mehr Klarheit bei Fördermodellen und konkrete Antworten, wie das neue Marktprämien-Modell Investitionen in erneuerbare Energien ankurbeln soll. Die Netzbetreiber plädieren dafür, einen Ausgleich zwischen den höheren Erzeugungskosten und einem börsennotierten Marktpreis zu schaffen. Die Produzenten müssen künftig aber - anders als bisher - die ins Netz eingespeisten Strommengen selbst vermarkten.
Klare Speicherkonzepte
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Das Ziel der "bilanziell erneuerbaren Stromerzeugung" zeigt auf, dass zu bestimmten Zeiten zu viel, zu anderen Zeiten zu wenig Strom vorhanden ist. Um das Ziel zu erreichen, muss nach Aussage von Netz OÖ die Mehrerzeugung zwischengespeichert werden. Dafür brauche es klare Speicherkonzepte. Da schwankende Produktion zunehmend auch europaweit ein Problem wird, kann sich Österreich laut Netzbetreiber nicht wie bisher auf Stromimporte aus Nachbarländern verlassen.
Verpflichtungen zur erforderlichen Speicherung von Energie fehlen jedoch bisher völlig, kritisierte Haselauer. Diese seien aber notwendig, da das Stromnetz nicht als Zwischenspeicher genutzt werden kann. Hier müsse stets ein Gleichgewicht zwischen Stromerzeugung und Stromverbrauch herrschen. Der geplante PV-Ausbau wird laut Netzbetreiber zu einem enormen Speicherbedarf führen.
Saisonale Speicherung
Solarstrom wird bekanntlich tagsüber erzeugt. Da in den meisten Haushalten der Verbrauch untertags deutlich unter der PV-Erzeugung liegen wird, muss der Strom in Batteriespeichern zur späteren Verwendung gepuffert oder in das Stromnetz zurück eingespeist werden. Ungeklärt sei noch, kritisierten die Netzbetreiber, wie die saisonale Speicherung vom Sommer in den Winter physikalisch gelöst wird. Es stellt sich die Frage, ob die Speicherung in Molekülen nach Umwandlung des Stroms in erneuerbare Gase oder in Elektronen in Batteriespeichern erfolgen soll.
Auch bei Energiegemeinschaften sehen Netzbetreiber noch Klärungsbedarf. Etwa bei der Rechtsform: Handelt es sich bei den Gemeinschaften um einen Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaften? Ungeklärt sei auch, welcher Aufsicht die Gemeinschaften unterliegen und wer für die Registrierung zuständig sei. Aber vor allem die Kostenabrechnung innerhalb der Mitglieder sei unklar. Die Netzbetreiber rechnen über die EDA-Abrechnungsplattform ab - aber auch hier sind noch Details im Ablauf offen, sagte Haselauer.
Rascher Netzausbau
Erste Maßnahmen wurden unter anderem mit der Freistellung von Einzelgenehmigungen für bis 45 kV-Netze bereits festgelegt. Doch weitere rechtliche Rahmenbedingungen für einen raschen Netzausbau und Umbau seien notwendig, so die Netzbetreiber. Sie kritisieren in diesem Zusammenhang die oft jahrelang dauernden Genehmigungsverfahren vor den ersten Baumaßnahmen. /imk