Berlin - Im kommenden Jahr schreibt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erstmals Meeresflächen ohne Netzanschluss für die Wasserstoffproduktion aus. Die Vergabe der Flächen an Investoren soll nach einem Punktesystem erfolgen, wie ein der Redaktion vorliegender Referentenentwurf für eine "Verordnung zur Vergabe von sonstigen Energiegewinnungsbereichen in der ausschließlichen Wirtschaftszone" aus dem Bundeswirtschaftsministerium zeigt. Ausgewiesen hatte das BSH die Flächen erstmals im Flächenentwicklungsplan Ende 2020 (energate berichtete). Auf diesen sollen innovative Konzepte erprobt werden, also etwa die direkte Produktion von Wasserstoff mit Strom aus Offshore-Windturbinen.
Mit der vorliegenden Verordnung wird konkret die Vergabe der Berechtigung zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens geregelt. Vorgesehen ist ein Ausschreibungsverfahren. Die Durchführung liegt beim BSH selbst. Die Vergabe soll anhand objektiver, nachvollziehbarer, diskriminierungsfreier und effizienter Kriterien erfolgen, wie es im Entwurf heißt. Mit den festgelegten Kriterien will das Ministerium sicherstellen, dass die "erfolgversprechendsten" und zeitnah realisierbaren Projekte zum Zuge kommen.
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Bieter müssen ihre Gebote etwa mit einem Zeitplan und einer Reihe von Angaben versehen, etwa zur geplanten Energiewandlungskette, zum geplanten Energieträger, dem Transport, der erwarteten jährlichen Energiemenge, den Bereitstellungskosten und der erwarteten Kostenentwicklung, aber auch zur Finanzierung oder in welchen Umfang kleinere Unternehmen bei der Realisierung beauftragt werden. Letzterer Punkt hat durchaus Relevanz, denn das BSH bewertet die Gebote nach einem Punktesystem. Dabei spielen die erwartete jährliche Energiemenge, die Effizienz der Energiewandlung, aber auch die Skalierbarkeit der Projekte (auf mindestens 2.000 MW) sowie die Auswirkungen auf die Umwelt eine Rolle. Die Gebote werden gemäß der vergebenen Punkte gereiht. Im Falle eines Punktgleichstandes mehrerer Bieter "erfolgt eine Bewertung des Beitrags des geplanten Projektes zur wirtschaftlichen Entwicklung", heißt es im Entwurf. Zum Zuge kommen soll dann der Bieter, der die meisten "Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen" für sein Projekt beschäftigt.
Mit dem Zuschlag sind weitere Fristen verbunden. So müssen bezuschlagte Bieter etwa innerhalb von zwei Jahren Unterlagen zum Start des Anhörungsverfahrens einreichen, zwei Jahre nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses muss ein Nachweis der Finanzierung vorliegen, weitere zwölf Monate später müssen erfolgreiche Bieter den Start des Baubeginns dem BSH nachweisen, 52 Monate nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses müssen die Anlagen technisch betriebsbereit sein. Bei Nichteinhalten der Fristen sind Pönalen vorgesehen. Das BSH muss die Ausschreibung sechs Monate im Voraus ankündigen.
Offshore-Verband: Weitere Flächen ausweisen
Der Offshore-Betreiberverband begrüßte den Verordnungsentwurf. Damit sei ein Startschuss gefallen, so Geschäftsführer Stefan Thimm gegenüber energate. "Aktuell wird damit allerdings de facto nur die Vergabe einer einzelnen Fläche in der Nordsee geregelt." Es müssen schnell weitere Flächen für die sonstige Energiegewinnung ausgewiesen werden, forderte Thimm. /kw