Berlin (energate) - Die Bundesregierung hat am 18. August Änderungen an der BSI-Kritis-Verordnung auf den Weg gebracht. Auch die Energiewirtschaft ist davon betroffen. Die Verordnung regelt, welche Betreiber kritischer Infrastrukturen besondere IT-Sicherheitsstandards erfüllen sowie Störungen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden müssen. Die Energiewirtschaft zählt seit der ersten Auflage der Verordnung im Jahr 2016 zu den relevanten Sektoren. …
IT-Sicherheit Mehr Energieanlagen fallen unter Kritis-Verordnung

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