Karlsruhe (energate) - Die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze durch die Bundesnetzagentur für die dritte Regulierungsperiode hat vor Gericht endgültig Bestand. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde aus dem Kreise der Netzbetreiber abgewiesen und damit auch das letzte juristische Verfahren in der Sache beendet. Mit der Verfassungsbeschwerde hatten die Netzbetreiber das Urteil angegriffen, mit dem der Bundesgerichtshof (BGH) die Absenkung der Zinssätze 2019 bestätigt hatte (energate berichtete). …
Rechtsurteil Verfassungsbeschwerde gegen Netzrenditen abgewiesen

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