Brüssel (energate) - Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur mangelnden politischen Unabhängigkeit der deutschen Energieregulierungsbehörde wird die Bundesnetzagentur ihr Handeln vorerst weiter am bisherigen Rechtsrahmen ausrichten. Dazu gehöre unter anderen die Anreizregulierungsverordnung, wie die Bonner Behörde nach Bekanntgabe des EuGH-Urteils mitteilte. …
EuGH-Urteil Bundesnetzagentur verzichtet vorerst auf neue Machtfülle

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