Berlin (energate) - Betreiber von Wasserstoffnetzen können mit einem höheren Eigenkapitalzinssatz rechnen als Betreiber der Strom- und Gasinfrastruktur. Das geht aus dem Entwurf für die Wasserstoffnetzentgeltverordnung (Wasserstoff-NEV) hervor, den das Bundeswirtschaftsministerium am 8. September in die Verbändeanhörung gegeben hat. Diese soll Grundsätze festlegen, "zu denen Betreiber von Wasserstoffnetzen den Kunden Entgelte für den Zugang zu ihren Netzen in Rechnung stellen dürfen". Der Gesetzgeber will dabei auf umfassende Vorgaben verzichten, um der frühen Marktphase beim Wasserstoff Rechnung zu tragen. Betreiber sollen die Möglichkeit haben, verschiedene Konzepte zu erproben, heißt es im Entwurf. Die Regelungen betreffen reine Wasserstoffnetze, aber auch Gasnetze, die umgerüstet werden.
Das novellierte EnWG lässt es den Betreibern derzeit offen, ob sie sich der Regulierung durch die Bundesnetzagentur unterwerfen oder nicht. Der vorliegende Rahmen gilt also nur jene, die sich für eine Regulierung entscheiden, was bislang aber noch nicht passiert ist (energate berichtete). Im Grundsatz orientiert sich der Entwurf an den Regulierungsvorgaben aus dem Bereich des Gasnetzbetriebs. Abweichungen gibt es dort, wo "dies aufgrund der besonderen Situation des Wasserstoffsektors während der Markthochlaufphase geboten erscheint", heißt es.
Verbände sollen Vorschläge für EK-Zins machen
Dies gilt bei der Eigenkapitalverzinsung: Der Entwurf nennt dafür noch keinen Wert. Im Rahmen der Konsultation sollen Verbände "Erkenntnisse zu einer angemessenen Höhe des Zinssatzes mitteilen können", heißt es in einem Anschreiben des Ministeriums. Im Entwurf ist jedoch bereits zu lesen, dass "die gegenüber den anderen Netzsektoren (Elektrizität und Gas) höhere Eigenkapitalverzinsung" die erhöhten Risiken in einem neuen Markt abdecken soll. Der EK-Zins dürfte also höher ausfallen als die aktuell diskutierten 4,6 Prozent für Strom- und Gasnetze (energate berichtete). In der Branche wurden zuletzt Werte von bis zu 9 Prozent für Wasserstoffnetze diskutiert.
Der Entwurf berücksichtigt zudem, dass viele Wasserstoffprojekte in der Markthochlaufphase eine Förderung erhalten, etwa im Rahmen der IPCEI-Vorhaben. Die Zuschüsse sind laut dem Entwurf bei der Ermittlung der Netzkosten abzuziehen. Zuschüsse, die nach Inbetriebnahme eines Netzes fließen, werden als Erlös berücksichtigt. Vorsorge wird auch für den Fall getroffen, dass in Zukunft Förderungen gewährt werden, die den Verlust eines Wasserstoffkunden ausgleichen sollen, etwa um den Anstieg der Entgelte für die übrigen Kunden zu vermeiden.
INES: Höhere Renditen vorläufig akzeptabel
Zustimmung für den Entwurf kommt von der Initiative Erdgasspeicher (INES). Geschäftsführer Sebastian Bleschke erklärte, mit dem Entwurf entwickle das Wirtschaftsministerium konsequent den adaptiven Regulierungsrahmen für Wasserstoffnetze weiter. "Im Grundsatz muss die Verordnung sicherstellen, dass die Wasserstoffnetzkosten in einem Umfang definiert werden, der sich auch im Wettbewerb einstellen würde", so Bleschke. Knackpunkt wird aus seiner Sicht die Bestimmung des zulässigen Gewinns von Wasserstoffnetzbetreibern sein. Für einen Übergangszeitraum, etwa für eine Regulierungsperiode, seien höhere Netzrenditen akzeptabel. Die Konsultationsfrist zur Wasserstoff-NEV endet bereits am 10. September. Das Bundeswirtschaftsministerium will die Verordnung trotz der Bundestagswahl zeitnah auf den Weg bringen. /kw