Wien (energate) - Derzeit arbeitet das Klimaschutzministerium (BMK) im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) intensiv an der Vorbereitung dreier Verordnungen zur Investitionsförderung in den Bereichen Strom, Gas und Biomasse. Das bestätigte Benedikt Ennser, Leiter der Abteilung Energierechtsangelegenheiten im BMK, in einem Online-Gespräch mit dem Vorstand der Regulierungsbehörde E-Control, Wolfgang Urbantschitsch. Laut Ennser sind auch noch Fragen nach der künftigen Abwicklungsstelle zu klären sowie das Thema Marktprämien mit der Europäischen Kommission zu diskutieren. Derzeit sei das Ministerium jedenfalls mitten im Notifizierungsprozess mit der Kommission.
Die Zustimmung der Kommission ist notwendig, damit die geplanten Förderungen in Kraft treten können. Dabei komme dem Vergabemodus eine zentrale Rolle bei den Gesprächen zu. Sollte die Kommission ihre Zustimmung nicht erteilen, müsse das EAG nötigenfalls novelliert werden, so Ennser. Der BMK-Experte geht dennoch davon aus, dass es noch in diesem Jahr zu einer ersten Förderausschreibung im Rahmen des EAG für die Technologien Wind, PV und Biomasse kommen werde.
Voraussetzungen für Energiegemeinschaften schaffen
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Für die E-Control kommt es mit dem EAG vor allem zu Neuerungen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (Elwog), besonders im Bereich der Netze, wie Wolfgang Urbantschitsch ausführte. Gerade die neuen Energiegemeinschaften bräuchten gewisse Voraussetzungen in Bezug auf die Technik und Regulation. Neben dem Fördersystem seien die Energiegemeinschaften eines der wichtigsten Elemente im EAG, ergänzte Ennser. Durch sie solle die Energiewende zu einem "Mit-Mach-Projekt" werden. Das Interesse an den Gemeinschaften sei erfreulicherweise von allen Seiten, also Privaten, Gemeinden und Unternehmen, sehr hoch, so Ennser. Um die in Gründung befindlichen Gemeinschaften zu unterstützen, wurde bereits eine Koordinationsstelle beim Klima- und Energiefonds eingerichtet.
Datenaustausch über Smart Meter wichtig
Spannend an den neuen Energiegemeinschaften sei vor allem, dass sie neuen Wettbewerb erzeugen, so Urbantschitsch. Eine wichtige technische Voraussetzung für die Umsetzung der Energiegemeinschaften, die Smart Meter, würden aber nach wie vor fehlen, so der E-Control-Vorstand weiter. Die derzeit im Klimaschutzministerium in Überarbeitung befindliche Einführungsverordnung für intelligente Messsysteme sieht einen Ausrollungsgrad von 95 Prozent bis zum Jahr 2024 vor, was eine Verzögerung von knapp zwei Jahren zu den ursprünglichen Zielen bedeutet (energate berichtete). Ennser versicherte aber, dass der Ausrollungsgrad für Energiegemeinschaften kein Hindernis darstelle.
Jeder Kunde, der einen Smart Meter haben wolle, könne diesen auch innerhalb einer verkürzten Frist erhalten, betonte auch Urbantschitsch. Besonders wichtig dabei sei ein funktionierender Datenaustausch. Für eine faire und verursachergerechte Netzabrechnung brauche es zudem die Viertel-Stunden-Werte.
Ein weiteres Thema, dass die Regulierungsbehörde derzeit im Rahmen des EAG besonders beschäftigt, sind die Netzanschlüsse im Verteilernetz, sagte Urbantschitsch. Mit dem pauschalierten Netzzutrittsentgeld sei es zu einer transparenten Lösung gekommen. Problematisch für die Netze werde es, wenn viel Erzeugung auf Bereiche mit wenig Abnahme treffe. Hier brauche es punktuell noch den Ausbau von Übertragungs- und Verteilernetzen, so der Regulierer. /af