Dortmund/Bayreuth/Berlin/ Stuttgart (energate) - Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben ihre vorläufigen Netzentgelte veröffentlicht. Danach steigen in ganz Deutschland die Kosten für den Stromtransport ab dem kommenden Jahr erneut, gleichzeitig gleichen sie sich untereinander an. Grund für die bundesweite Angleichung ist die Einführung bundeseinheitlicher Netzentgelte ab 2023. Damit dies nicht zu abrupt geschieht, werden die Netzentgelte stufenweise aneinander angeglichen. 2022 wird der bundeseinheitliche Teil bereits 80 Prozent der zugrunde gelegten Kosten ausmachen. Nur noch die restlichen 20 Prozent gehen dann auf die individuelle Kostenbasis der einzelnen Übertragungsnetzbetreiber zurück.
Netzentgelte bei Tennet nach wie vor am teuersten
Bei 50 Hertz steigen die Übertragungsnetze 2022 um voraussichtlich drei Prozent, obwohl das Unternehmen seine individuelle Kostenbasis nach eigenen Angaben verbessert hat. Auch Amprion teilte mit, dass die Netzentgelterhöhung ohne die Vereinheitlichung deutlich geringer ausfallen würde. Amprion hat mit bis zu 20 Prozent Erhöhung die größte Preissteigerung zu verzeichnen. Bei Transnet BW beträgt die Erhöhung rund 11 Prozent in der Umspannung und 14 Prozent in der Höchstspannung. Wenig Veränderung gibt es hingegen im Netzgebiet von Tennet: Die Preissteigerung liegt bei gerade einmal 0,5 Prozent. Allerdings kommt das Unternehmen von einem hohen Niveau. Die Netzentgelte von Tennet sind weiterhin mit Abstand die teuersten im Bundesgebiet.
Preissteigernd wirkt sich laut Mitteilung der Übertragungsnetzbetreiber zum einen der Netzausbau aus. Zum anderen stiegen die Kosten für die Netz- und Systemsicherheit, vor allem für die Netzreserve, Regelleistung und den Redispatch. Die Netznutzungsentgelte der Übertragungsnetzbetreiber haben einen Anteil von rund fünf Prozent an den Endkundenpreise. Sie werden unterschieden nach der Entnahmestelle (Höchstspannung versus Höchstspannung incl. Umspannung) sowie nach der Jahresbenutzungsdauer (unter bzw. über 2.500 h/a). Die endgültigen Netzentgelte für das kommende Jahr müssen die Übertragungsnetzbetreiber spätestens am 31. Dezember veröffentlichen. /sd