Neumünster (energate) - Die ersten Kommunalversorger müssen drastische Gaspreiserhöhungen bekanntgeben. So planen die Stadtwerke Neumünster (Schleswig-Holstein) eine Anhebung um 1,96 Cent auf 8,18 Cent/kWh ab dem 1. Dezember - ein Plus von 31,5 Prozent. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden schlägt dies mit monatlichen Mehrkosten von über 32 Euro zu Buche. Der "Holsteiner Courier" titelte darauf: "Heizen wird richtig teuer - drastische Preiserhöhung für Fernwärme und Gas". In einer Mitteilung begründet das Unternehmen die Anpassungen mit der Verdreifachung der Großhandelspreise. "Eine derartige Entwicklung haben wir in 20 Jahren am Energiemarkt noch nicht erlebt“, argumentierte SWN-Vertriebsleiter Christian Hauschild. Ein Ende sei nach wie vor nicht absehbar. "Wir bedauern es sehr, die aktuellen Marktkonditionen zumindest teilweise an unsere Kunden weitergeben zu müssen", führte er aus.
Neben den Beschaffungskosten nannte Hauschild auch die Netzentgelte als Teuerungsgrund. Zum Jahreswechsel werden die Kosten im Netzgebiet der Schleswig-Holstein Netz AG (SH-Netz AG) um durchschnittlich 10 Prozent (ebenfalls Verbrauchsfall: 20.000 kWh) ansteigen, was einem Plus von 2,50 Euro von den insgesamt 32 Euro entspricht. Der gestiegene Gaspreis schlägt sich auch im Fernwärmetarif nieder - allerdings weniger stark. Die Erhöhung liegt bei unter 10 Prozent auf 97,39 Euro/MWh (+8,62 Euro), allerdings bereits zum 1. November.
VZBV untersucht CO2-Argument
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Seit Oktober häufen sich Gaspreiserhöhungen der Versorger - auch mit Verweis auf den Start der CO2-Abgabe in diesem Jahr (energate berichtete). Bei den Verbraucherzentralen laufen inzwischen immer mehr Beschwerden dazu ein, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) jetzt mitteilte. Er will eine Untersuchung einleiten, in welchen Fällen die Lieferanten die Belastung in den laufenden Verträgen weitergeben dürfen. "Uns liegen Verbraucherbeschwerden vor, bei denen Preise trotz bestehender Preisgarantie erhöht wurden und Verbraucher:innen nicht auf ihr Sonderkündigungsrecht hingewiesen wurden. Genau solche Fälle suchen wir", erläuterte Sabine Lund, Referentin im Team Marktbeobachtung Energie im VZBV. Der Verband ruft betroffene Kunden auf, ihre Unterlagen einzureichen, bei ausreichender Datenlage erwäge er eine Musterfeststellungsklage, heißt es aus Berlin. /mt