Wien (energate) - Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) muss mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nochmals überarbeitet werden. Grund sind Bedenken der EU-Kommission, berichten mehrere Eingeweihte der österreichischen Energiewirtschaft gegenüber energate. Das große Gesetzespaket ist im Juli im Nationalrat beschlossen worden. Für das Inkrafttreten des EAG ist jedoch auch die Zustimmung der EU-Kommission nötig, und diese steht bis jetzt aus. Am 8. November hat Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) in Brüssel die Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager getroffen. Über die Inhalte teilte ihr Ministerium auf Anfrage nichts mit, aber das EAG dürfte ein zentrales Thema des Treffens gewesen sein. Zuletzt berichtete auch Jürgen Schneider, Sektionschef für Klima und Energie im Energieministerium, von "sehr intensiven Diskussionen" mit der Kommission. Eine Überarbeitung sei "sicher nicht auszuschließen", so Schneider (energate berichtete).
"Das Gesetz wird wohl novelliert werden müssen"
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"Das Gesetz wird wohl novelliert werden müssen. Eine gegenteilige Entscheidung der Kommission wäre inzwischen eine sehr große Überraschung", erfuhr energate aus dem Branchenumfeld. Sollte die Kommission eine Notifizierung der jetzigen Fassung verweigern, muss das Gesetzespaket nochmals überarbeitet werden und braucht danach wieder eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. "Niemand erwartet, dass jetzt noch etwas Gröberes passiert. Aber je länger die Notifizierung dauert, desto wackeliger wird es", so ein Eingeweihter. Denn aufgrund der geänderten politischen Situation in Österreich könnte eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat schwerer zu erreichen sein als Anfang Juli.
Die entscheidende offene Frage
Die entscheidende offene Frage ist nun, welche Bestandteile des EAG die Kommission bemängelt. Brüssel hat in drei Punkten Klärungsbedarf: Beim gesamten technologiespezifischen Fördersystem des EAG (energate berichtete) sowie bei den Fördersystemen für die Wasserkraft und die Windkraft. Vor allem die administrativen Marktprämien für die Windkraft stoßen in Brüssel auf Widerstand.
Auch grundsätzlich bevorzugt die EU bei den Erneuerbaren technologieoffene Ausschreibungen, bei denen das günstigste Angebot zum Zug kommt. Österreich dagegen setzt mit dem EAG bei jeder Erzeugungstechnologie auf eigene Fördersysteme und begründet das mit großen regionalen Unterschieden im Land sowie mit dem hoch gesteckten Ziel, die Stromerzeugung bilanziell auf 100 Prozent Erneuerbare umstellen zu wollen. Nun will die EU-Kommission dem Vernehmen nach, dass zumindest Volumina von mehreren Mrd. kWh technologieübergreifend ausgeschrieben werden, also über alle erneuerbare Erzeugungsarten hinweg. Besteht die Kommission nur auf solchen Änderungen in Teilbereichen oder nur bei der Windkraft, ist eine relativ zügige Überarbeitung und ein baldiges endgültiges Inkrafttreten des EAG zu erwarten. Bei umfangreichen Änderungen gilt das Gegenteil. /pm