Bonn (energate) - Betreiber von ausgeförderten EEG-Anlagen hinter einer gemeinsamen Messung müssen den Stichtag 30. November beachten. Darauf weist die Bundesnetzagentur hin. Zur Umsetzung hat der BDEW in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur ein entsprechendes Papier veröffentlicht. Teilweise befinden sich hinter einer Messlokation sowohl ausgeförderte EEG-Anlagen als auch noch geförderte Anlagen. …
Post-EEG-Anlagen Tranchen für Erneuerbaren-Bilanzkreise bis 30. November melden

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