Düsseldorf (energate) - In Nordrhein-Westfalen haben die ersten Energieversorger zweigeteilte Grundversorgungstarife aufgelegt. Bestandskunden sollen so vor massiven Preisanstiegen geschützt werden. Neue hohe Preise gelten nur für Neukunden. Die nordrhein-westfälische Kartellbehörde hält diese Preisspaltung für zulässig. "Unterschiedliche allgemeine Preise im Rahmen der Grundversorgung sind weder energierechtlich noch kartellrechtlich zu beanstanden", heißt es in einem internen Vermerk der Behörde, der energate vorliegt. …
Tarifgestaltung Kartellbehörde: Zwei Grundversorgungstarife unproblematisch

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