Wien (energate) - Die Energiewirtschaft wünscht sich weitere Klarstellungen am geplanten nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz. Das geht aus den Stellungnahmen hervor, die innerhalb der Begutachtungsfrist zur ökosozialen Steuerreform eingebracht wurden. Im Blickpunkt der Kritik standen dabei die CO2-Bepreisung und das Dieselprivileg. Kernpunkt des Emissionszertifikatehandelsgesetzes ist der Einstieg in die CO2-Bepreisung ab 1. Juli 2022. …
Energiepolitik "CO2-Preis darf nicht in bestehende Energielieferverträge eingreifen"

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