Berlin (energate) - Der Netzentwicklungsplanung (NEP) Gas für 2022 verzögert sich. Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) wollen den Entwurf für den NEP 2022-2032 bis zum 1. Juli 2022 der Bundesnetzagentur übermitteln. Dies teilte ihr Verband, der FNB Gas, mit. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht eigentlich eine Übermittlung bis zum 1. April vor. Aber auch im letzten Planungszyklus hatte sich die Übermittlung bis Ende Juni verzögert. In der Mitteilung verweist der Verband darauf, dass die Bestätigung des Szenariorahmens für den NEP durch die Bundesnetzagentur noch fehle. Die FNB erwarten diese Bestätigung bis Anfang 2022. Die Regulierungsbehörde hatte auf ihrer Internetseite im November lediglich den Hinweis veröffentlicht, dass "demnächst" eine Veröffentlichung der Bestätigung geplant sei. Der Tenor der Bestätigung des Szenariorahmens liegt nach energate-Informationen den FNB vor. Aber dazu gibt es - dies ist Teil des Bestätigungsverfahrens - am 10. Januar noch einen Anhörungstermin der Netzbetreiber bei der Behörde.
Getrennte Entwicklung von Wasserstoff- und Erdgasnetzen
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Der FNB Gas schreibt weiter, geplant sei im Rahmen des NEP auch eine umfangreiche Modellierung des zukünftigen Wasserstoffnetzes. Diese Modellierung kann nur sehr begrenzt Teil des Netzentwicklungsplans sein, da der Regulierungsrahmen eine getrennte Entwicklung der Wasserstoffnetze vorsieht. Die Modellierung im Rahmen des NEP Gas kann aber vor allem aufzeigen, welche Erdgasleitungen sich für den Transport auf Wasserstoff umwidmen lassen, ohne die Stabilität des Erdgasnetzes zu gefährden. Zudem lässt sich ermitteln, wo kleine Investitionen in das Erdgasnetz, eine Umwidmung von Leitungen für den Wasserstofftransport erlauben.
Zusammenarbeit mit Wasserstoffnetzbetreibern
Parallel zum NEP-Prozess haben die FNB aktuelle und potenzielle Betreiber von Wasserstoffnetzen aufgefordert, sich bis zum 31. Januar beim FNB Gas zu melden. Bis Mitte März will der FNB Gas mit diesen Netzbetreibern einen transparenten Prozess zur gemeinsamen Entwicklung des zukünftigen Wasserstoffnetzes erarbeiten. Bis zum 1. September 2022 müssen die Netzbetreiber einen ersten Bericht zur Netzplanung Wasserstoff mit dem Zieljahr 2035 vorlegen. Dies sieht das EnWG vor.
Die FNB haben zudem noch einmal Netzbetreiber aufgefordert, geplante Neubauvorhaben von Wasserstoffleitungen oder Umwidmungen von Gasleitungen zu melden. Dies soll bei der weiteren Netzplanung berücksichtigt werden. Auf einen ersten Aufruf vom 5. Oktober hatten 17 Verteilnetzbetreiber und fünf sonstige Infrastrukturbetreiber Projekte gemeldet. Die Netzbetreiber haben acht Neubauprojekte mit einer Länge von rund 50 Kilometern und 14 Umstellungsprojekte mit einer Länge von 320 Kilometern gemeldet. /hl