Hannover (energate) - Das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat die Sicherheitsbestimmungen der Tiefbohrverordnung verschärft. Der neue "Bohrloch-Tüv" sorge für mehr Sicherheit bei der Erdöl- und Erdgasförderung, teilte das LBEG mit. "Als zuständige Aufsichtsbehörde ist es unsere Pflicht, möglichen Umweltschäden vorzubeugen", erläuterte Carsten Mühlenmeier, Präsident des Landesamts. …
Tiefbohrverordnung Neuer "Bohrloch-Tüv" für die Erdgasförderung

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