Berlin (energate) - Das Bundeswirtschaftsministerium will die Anwendung von Grundversorgungstarifen neu regeln. Energiestaatssekretär Patrick Graichen skizzierte in einer Diskussionsrunde beim "Handelsblatt-Energiegipfel" die mögliche neue Ausgestaltung. Haushaltskundinnen und -kunden, die aufgrund einer Insolvenz oder Vertragsbeendigung durch ihren Anbieter keinen Vertrag mehr haben, sollen nicht mehr in die allgemeine Grundversorgung, sondern generell in eine zeitlich beschränkte Ersatzversorgung fallen. …
Ankündigung Bundeswirtschaftsministerium will Grundversorgung neu regeln

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