Hamburg (energate) - Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den Anbieter Primastrom wegen mangelnder Preis- und Vertragsinformationen abgemahnt. Anlass war ein Schreiben des Energieversorgers mit Datum vom 28. Dezember 2021, in dem Primastrom einen Gaskunden über eine Preiserhöhung zum 1. Januar 2022 informiert hat, teilte die Verbraucherzentrale mit. Nach der Gasgrundversorgungsverordnung müssten Gasversorger aber sechs Wochen im Voraus über eine Preiserhöhung informieren. …
Kurzfristige Preiserhöhung Verbraucherzentrale Hamburg mahnt Primastrom ab

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