Berlin (energate) - Nur mit deutlich mehr Tempo beim Erneuerbarenausbau wären Klimaschutzziele erreichbar. Das betont der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) in einer Stellungnahme mit dem Titel "Klimaschutz braucht Rückenwind: Für einen konsequenten Ausbau der Windenergie an Land". Die darin empfohlenen Maßnahmen entfalten ihre Wirkung sofort und könnten kurzfristig mehr Fläche für die Windenergie generieren, hieß es dazu. Ökologisch besonders wertvolle Bereiche von Natur und Landschaft sollten allerdings weiterhin von Windenergieanlagen freigehalten werden.
Zum einen bedürfe der Windausbau an Land mehr verfügbare Fläche, so die SRU-Experten. Die regionalen und kommunalen Planungsträger wiesen in Summe zu wenig Fläche aus, um die nationalen Ausbauziele zu erreichen. Generell stünden in Deutschland ausreichend landeseigenen Flächen zur Verfügung, um diese Ziele zu erfüllen - auch wenn Windenergie vielerorts mit anderen Landnutzungsansprüchen konkurriere. Mehr noch: viele bereits mit Windenergieanlagen bebaute Flächen drohten verloren zu gehen, weil Altanlagen an ihr technisches Ende oder das Ende der EEG-Förderung gelangten. Zunächst empfiehlt der SRU die Einführung eines bundesweit geltenden Flächenziels von zwei Prozent der Gesamtfläche. Regeln ließe sich dies in einem Windenergie-an-Land-Gesetz. Altstandorte sollten soweit möglich und sinnvoll weiterhin genutzt werden. Im besten Fall sollten anstelle der Altanlagen größere, leistungsstärkere entstehen, im Rahmen des sogenannten großen Repowerings. Das sogenannte kleine Repowering, bei dem die alten Anlagen durch modernere, aber ebenso große Anlagen ersetzt werden, sollte in der Repowering-Strategie des Bundes hingegen keine bedeutende Rolle spielen.
Mehr Standardisierung beim Artenschutz
Neben der Forderung nach mehr Fläche sowie ihrer effizienteren Nutzung schlägt der Sachverständigenrat Standardisierungen und Rechtsänderungen beim Artenschutz vor. Dies würde zu mehr Rechtsverbindlichkeit und Vereinfachung der Verfahrensabläufe führen. Zugunsten einer einheitlichen Behörden- und Gerichtspraxis favorisiert der SRU eine Rechtsverordnung. Sie sollte Listen windenergiesensibler Arten sowie bewährte Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen enthalten. Der Betreiber einer Windenergieanlage wäre außerdem verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, damit Individuen geschützter Arten nicht signifikant beeinträchtigt werden.
Nur wenn die mit der Planung und Genehmigung befassten Behörden über ausreichend und gut qualifiziertes Personal verfügen, kann eine zügige und qualitativ hochwertige Bearbeitung der Planungs- und Genehmigungsverfahren gelingen, merkt der SRU an. Konkretisierung und Standardisierung könnten die Rechtssicherheit erhöhen und die Verfahren beschleunigen. Bei der nächsten EEG-Novelle fordert der Rat die Abschaffung einer endogenen Mengensteuerung bei den Ausschreibungsmengen. "Diese Regelung wirkt kontraproduktiv und ordnet das vorrangige Windausbauziel einer statischen Wettbewerbslogik unter." Im Gegenteil sollten nicht vergebene Ausschreibungsmengen sowie nicht realisierte Zuschlagsmengen zeitnah zusätzlich ausgeschrieben werden. Bei der Gestaltung des Vergütungssystems hebt der Sachverständigenrat insbesondere zwei zusätzliche Anpassungen hervor. Zunächst seien das die sogenannte Contracts for Difference (CFDs), die Mitnahmeeffekte auf Anbieterseite verhindern könnten. Die Anpassung der Vergütung pro kWh um einen Marktwertfaktor erhöhe darüber hinaus die Systemdienlichkeit des Ausbaus. Schließlich empfiehlt der Sachverständigenrat organisierte gesellschaftliche Gruppen stärker in die Ausweisung der Flächen einzubeziehen, um die Verfahrensgerechtigkeit zu erhöhen. Zu diesem frühen Zeitpunkt sei das Interesse an Beteiligung oft gering, der Entscheidungsspielraum aber noch am größten. /am