Köln (energate) - Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hält den gesplitteten Grundversorgungstarif der Rheinenergie ebenfalls für rechtmäßig. Ein Energieversorger dürfe in seiner Preisgestaltung zwischen Alt- und Neukunden unterscheiden, teilte das OLG Köln mit. Damit folgt der Senat dem Landgericht Köln, das zuvor die einstweilige Verfügung der Verbraucherzentrale NRW gegen den Kölner Versorger abgelehnt hatte (energate berichtete). …
Grundversorgung Nächste Instanz erlaubt Rheinenergie gesplittete Tarife

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