Cottbus (energate) - Der Kraftwerksbetreiber Leag muss Mitte Mai die Braunkohleförderung im Tagebau Jänschwalde einstellen. Das verfügte das Verwaltungsgericht Cottbus, das damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe und weitere Naturschutzorganisationen recht gab. Die Klage richtete sich gegen die Genehmigung des Betriebsplans für die Kohleförderung. Die Klagegemeinschaft hatte der Leag vorgeworfen, für den Betrieb des Tagebaus deutlich mehr Wasser abgepumpt zu haben, als es die wasserrechtliche Erlaubnis gestattet. …
Gerichtsurteil Leag muss Tagebau Jänschwalde stoppen

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