Wien (energate) - Das Energieministerium (BMK) wird noch Ende März das Gutachten zu den Marktprämien, das als Grundlage für die Verordnung der Höchstpreise und Investitionszuschüsse für Erneuerbare dient, präsentieren. "Wir arbeiten derzeit auf Hochtouren daran", erklärte Marie-Theres Thöni, Leiterin der Abteilung für Erneuerbare Energie und Strom im BMK, auf dem PV-Kongress in Wien. Die Verordnung regle die Gebotstermine und das jeweils zur Verfügung stehende Ausschreibungsvolumen. Weiters seien die Abschläge für PV-Freiflächenanlagen und Korrekturfaktoren für Windkraftanlagen, sowie Repowering bei Biomasse darin festgelegt. Der "nächste Meilenstein" bei der Umsetzung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), so Thöni, wird noch Ende März präsentiert. Im Mai wird sich dann der Energiebeirat damit befassen. Die Verordnung soll im Sommer in Kraft treten.
Neue Förderschiene
Die Förderungen wurden laut Ministerium ganz neu gestaltet. Die größte Änderung beim Förderpaket gibt es bei der Photovoltaik, auf die mit 80 Mio. Euro der größte Anteil entfällt. Erstmals werden Anlagen mit einer Größenordnung von bis zu 1 MW gefördert. Durch Coronapandemie und Ukrainekrieg bedingte Kostenerhöhungen der Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung und Erweiterung von PV-Anlagen wurden laut Thöni berücksichtigt. An der genauen Preisfixierung der vier Förderkategorien werde aber noch gearbeitet. Die Reihung der Förderanträge erfolgt nach Höhe des Förderbedarfs, erklärte Thöni. Laut EAG darf zum Zeitpunkt der Einbringung des Förderantrages die Arbeit an der PV-Anlage noch nicht erfolgt sein.
30 Prozent mehr für innovative PV
Ein Abschlag von 25 Prozent bei Förderungen ist für PV-Freiflächenanlagen wie etwa landwirtschaftlich genutzten Flächen vorgesehen. Ausgenommen davon sind Agri-PV-Anlagen, schwimmende PV-Anlagen und Gebäude-PV-Anlagen. PV-Anlagen auf Deponieflächen sowie auf Bergbau- oder Infrastrukturstandorten und auf militärischem Gelände sind ebenfalls ausgenommen. Einen Zuschlag von 30 Prozent hingegen gibt es für gebäudeintegrierte PV-Anlagen, PV an Lärmschutzwänden, für vertikale Agri-PV-Module sowie PV-Anlagen als Parkplatzüberdachung.
Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) beauftragte ein Projektkonsortium mit Experten der TU Wien, dem Fraunhofer Institut und dem Austrian Institute of Technology (AIT) mit der Erstellung eines Gutachtens. Das EAG sieht neben den Ausbau der PV-Förderung, Investitionsförderungen für Wasserkraft (bis 2 MW), Kleinwindkraft (bis 1 MW) und kleinen Biomasseanlagen (bis 50 kW) vor. Insgesamt werden diese Anlagen mit 92 Mio. Euro unterstütz. /imk