Wien (energate) - Ab der Woche nach Ostern starten die ersten Förderrunden im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG). Den Auftakt bilden Beihilfen für Photovoltaik und Stromspeicher ab dem 21. April. Die Bewerbung um Förderungen für Wasserkraft ist ab dem 28. April möglich, jene für Windkraft und Biomasse ab dem 24. Mai. Der Blick in die Unterlagen der Oemag als der zentralen Anlaufstelle für die Förderungen zeigt: Gründliche Vorbereitung im Vorfeld ist empfehlenswert.
Die nun startende erste Förderrunde sei "der Moment, auf den wir alle ein Dreivierteljahr gewartet haben. Nun können unsere Mitgliedsbetriebe endlich in die Umsetzung gehen", so Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria, gegenüber energate. Die gesetzliche Basis dafür ist die erste, Anfang April von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung zum EAG (energate berichtete).
Erste Förderrunde zielt auf eher kleine Anlagen
ThemenseitenAuf folgender Themenseite finden Sie weitere Meldungen zum Thema. EAG
Diese erste EAG-Verordnung umfasst Beihilfen von etwa 300 Mio. Euro und zielt eher auf Investitionen in kleinere Anlagen. Von der Gesamtsumme sind 240 Mio. Euro für Photovoltaik und Stromspeicher eingeplant. Bei der Wasserkraft werden Ertüchtigungen bestehender Kraftwerke mit 19 Mio. Euro, Kraftwerke bis 25 MW mit 15,4 Mio. Euro und Kraftwerke bis 2 MW mit 11 Mio. Euro gefördert. Projekte im Bereich Biomasse können mit 6 Mio. Euro und Windkraftanlagen mit 4 Mio. Euro rechnen.
Marktprämienverordnung steht noch aus
Diese Beihilfen sollen Projekte mit einer Stromproduktion von insgesamt 1 Mrd. kWh anstoßen. Zum Vergleich: Heute beträgt die erneuerbare Stromproduktion in Österreich etwa 56 Mrd. kWh. Das gesamte EAG zielt auf einen Zubau von 27 Mrd. kWh. Deshalb mahnen Interessensverbände der Energiewirtschaft weitere Schritte ein. Oesterreichs Energie betonte dazu, nach der ersten vorliegenden Verordnung fehlten dem EAG noch 20 weitere, vor allem die Verordnung zur Marktprämienförderung (energate berichtete). Diese ist für große Projekte besonders wichtig, da diese fast ausschließlich über die Marktprämie finanzielle Unterstützung beziehen. Leonore Gewessler (Grüne) kündigte zuletzt an, die Marktprämienverordnung noch im ersten Halbjahr vorlegen zu wollen.
Oemag als zentrale Anlaufstelle
Anträge auf EAG-Förderungen sind nur mehr über die Internetplattform der Abwicklungsstelle für Ökostrom (Oemag) möglich. Diese Behörde hat für jede Technologie "häufig gestellte Fragen" zusammengefasst und erklärt in einem Leitfaden, was bei der Antragstellung zu beachten ist - unter anderen sind das eine Reihe technischer Details oder der Ort der Errichtung. "Häufige Fragen" für Photovoltaik beispielsweise sind als PDF hier und der Leitfaden als PDF hier abrufbar.
Photovoltaik: Anträge ab 21. April
Anträge für PV-Anlagen bis 10 kW können ab dem 21. April um 17.00 Uhr eingereicht werden, wobei das sogenannte Windhund-Prinzip gilt. Für Anlagen dieser Größe stehen insgesamt 40 Mio. Euro zur Verfügung, die Förderung beträgt maximal 285 Euro je kW. Für Anlagen ab 10 bis 1.000 kW startet das Förderverfahren am 02. Juni, es stehen insgesamt 60 Mio. Euro zur Verfügung und bei der Reihenfolge der Antragsteller entscheiden sowohl der Förderbedarf als auch der Zeitpunkt der Einreichung. Die Fördersätze sind von 170 Euro bis 250 Euro je kW gestaffelt und nehmen mit der Größe der Anlage ab.
Grundsätzlich müssen Antragsteller auf dem Portal zuerst ein "Ticket" ziehen und grundlegende Daten eingeben. In einem zweiten Schritt wählen sie sich mit ihrem Ticket ein, um den Antrag zu vervollständigen. Erst dann gilt ein Antrag als eingebracht. Die Oemag weist auch darauf hin, dass ein Antrag nur eingebracht werden kann, "sofern mit der Errichtung der Anlage zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen wurde." /pm