Karlsruhe (energate) - Der jahrelange Streit um das Beteiligungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern wurde nun vom Bundesverfassungsgericht beendet. Karlsruhe billigte das Gesetz, das seit 2016 eine solche Pflicht vorsieht. Grundrechte der Betreiber würden nicht verletzt. Ein Projektierer hatte vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingereicht (energate berichtete). Aus Sicht des Windparkentwicklers UKA ist das Gesetz eine "Teil-Enteignung" (energate berichtete). …
Bundesverfassungsgericht Urteil: Pflicht zur Bürgerbeteiligung an Windparks zulässig

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