Hagen (energate) - Die einseitigen Kündigungen der Verträge könnten für den Energiediscounter Stromio rechtliche Folgen haben. Die Verbraucherzentrale Hessen hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hagen eine Musterfeststellklage eingereicht. "Wir sind der Meinung, dass Stromio die Verträge mit seinen Kunden nicht einseitig hätte beenden dürfen", sagte Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. Nach Prüfung der Zulässigkeit der Klage werde das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eröffnet. Dann können sich Betroffene in das Klageregister eintragen. Der kostenlose Eintrag ist möglich, sobald das OLG die Klage der Verbraucherzentrale für zulässig erachtet.
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Vertrieb
Wegen eines drastischen Anstiegs der Beschaffungspreise für Energie seit dem vergangenen Herbst zogen einige Energieversorger die Reißleine: Sie riefen Belieferungsstopps für ihre Kunden aus oder kündigten Verträge. So hatte Stromio im Dezember 2021 - ähnlich wie die Schwestergesellschaften Gas.de und Grünwelt - die Belieferung eingestellt. Bereits im Februar 2022 kündigte dann die Verbraucherzentrale Hessen eine Musterklage dazu an (energate berichtete). Nach Ansicht der Verbraucherschützer sind Preiserhöhungen auf dem Beschaffungsmarkt "kein rechtlich zulässiger Grund, um sich seiner vertraglichen Pflichten zu entledigen". Die Bestätigung des OLG Hamm bilde nun die Basis dafür, dass Betroffene ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen können, hieß es weiter. /am