Moers (energate) - Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat Enni Energie Umwelt Niederrhein in zweiter Instanz wegen eines "irreführenden" Kundenschreibens verurteilt. Der Moerser Energieversorger muss nun seinen Kunden ein vorformuliertes Berichtigungsschreiben schicken - samt Hinweis auf mögliche Rückforderungsansprüche. Das teilte die Verbraucherzentrale (VZ) NRW mit. In einem "als Werbeflyer getarnten Kundenanschreiben" habe Enni im November 2019 ihre Stromkunden darüber informiert, dass künftig höhere Preise gelten. Darin hieß es: "Sollten Sie sich nicht bei uns melden, dann versorgen wir Sie ab dem 1. Januar 2020 zu den unten aufgeführten Preisen und Ihrer bisherigen Wunschlaufzeit." Damit habe Enni eine "Zustimmung durch Schweigen" im Kleingedruckten verpackt.
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Laut Urteil sehen die Richter darin eine Verletzung des Wettbewerbs- und AGB-Rechts. Die Preiserhöhung sei intransparent. Im August 2021 klagten die Verbraucherschützer bereits vor dem Landgericht Kleve und bekamen Recht (energate berichtete). Enni ging daraufhin in Berufung und verlor nun auch vor dem OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 77/21). Intransparente Preiserhöhungsschreiben seien ein "Dauerbrenner" in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale, hieß es von der VZ NRW. Ehemalige und aktuelle Enni-Kunden, die den "Werbeflyer" erhalten haben, sollten nun prüfen, ob sie Anspruch auf Erstattung gegen Enni haben, hieß es weiter. /am