Bonn (energate) - Die Bundesnetzagentur hat ihr Nein zu einer festen Abschaltreihenfolge in einer Gasmangellage konkretisiert. In einem fünfseitigen Papier beleuchtet sie Kriterien für ihre Entscheidungen als sogenannter Bundeslastverteiler, sollte es tatsächlich zu einem russischen Gaslieferstopp kommen. Dazu zählen beispielsweise die Wirkung der Reduktion, Vorlaufzeiten für das geordnete Herunterfahren der Produktionsanlagen, volks- und betriebswirtschaftliche Schäden oder die Bedeutung für die Allgemeinheit. …
Gasmangellage Netzagentur: Keine feste Abschaltreihenfolge

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