Bonn (energate) - Die Bundesnetzagentur leitet ein Aufsichtsverfahren gegen die beiden Energiediscounter Primastrom und Voxenergie ein. Es bestünde der Verdacht unzulässiger Preiserhöhungen, teilte die Behörde mit. Die Kunden beider Unternehmen erhielten am 28. Dezember 2021 ein Ankündigungsschreiben zu einer Preiserhöhung, die bereits vier Tage später in Kraft treten sollte (energate berichtete). Vielen ging das zu weit - sie alarmierten Verbraucherzentralen und die Bundesnetzagentur. Denn Versorger sind gesetzlich dazu verpflichtet, Haushaltskunden mit einer Vorlaufzeit von mindestens einem Monat über Preiserhöhungen zu informieren. In diesem Fall verfügen Kunden zusätzlich über Sonderkündigungsrechte, die sie bis zum Inkrafttreten der Preiserhöhung ausüben können. "Auch in Phasen einer angespannten Marktsituation müssen sich die Verbraucher darauf verlassen können, dass sie rechtzeitig über Vertragsänderungen informiert werden", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
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Bereits mehrfach fielen beide Energiediscounter wegen rechtswidriger Praktiken negativ auf. So kündigte Voxenergie Belieferungsverträge mit Kunden einseitig (energate berichtete). Im aktuellen Fall kassierte Voxenergie bereits von mehreren Verbraucherschutzorganisationen eine Abmahnung (energate berichtete). Auch Primastrom ist Verbaucherschützern bereits seit langem ein Dorn im Auge. Unter anderem fielen sie wegen unverhältnismäßigen Abschlagserhöhungen im März dieses Jahres auf (energate berichtete). Als selbstständige Bundesbehörde übt die Bundesnetzagentur nun ihr Recht aus, aufsichtsrechtliche Schritte einzuleiten und dieses Verhalten gegebenenfalls zu untersagen. /pf