Berlin (energate) - Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern beschlossen. Der Entwurf, der energate vorliegt, sieht eine Staffelung vor, die sich am Zustand des Gebäudes richtet. Die CO2-Kosten werden abgestuft entsprechend dem CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche verteilt: Je schlechter die energetische Qualität des Gebäudes ist, desto höher fällt ab dem 1. Januar 2023 die Belastung des Vermieters aus. …
Sanierungsanreize Kabinett verabschiedet Aufteilung der CO2-Kosten bei Gebäuden

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