Berlin (energate) - Mit einer am 1. Juni in Kraft getretenen Rechtsverordnung will die Bundesregierung auf nicht genutzte Gasspeicherkapazitäten zugreifen. Die Gasspeicherbefüllungsverordnung (GasSpBefüllV) soll greifen, wenn ein Verfehlen der seit kurzem geltenden gesetzlichen Füllstandsvorgaben droht. Diese betragen am 1. Oktober 80 Prozent, am 1. November 90 Prozent und am 1. Februar des Folgejahres 40 Prozent (energate berichtete). …
Verordnung Bundesregierung sichert sich Zugriff auf Gasspeicher

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