Berlin (energate) - Energieintensive Unternehmen erhalten Ausnahmen bei der nationalen CO2-Bepreisung. Doch die Antragsverfahren für entsprechende Entlastungen seien viel zu kompliziert, kritisieren Branchenverbände. Welche Unternehmen von den Kosten der seit 2021 geltenden nationalen CO2-Bepreisung für den fossilen Energieverbrauch in Verkehr und Wärme entlastet werden, regelt die im Sommer 2021 verabschiedete Carbon-Leakage-Verordnung (energate berichtete). …
Carbon Leakage Industrie kritisiert Antragsverfahren für CO2-Preisentlastung

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