Bonn (energate) - Auch geschützte Gaskunden müssen in der Notfallstufe der Gaskrisenplanung mit Einschränkungen rechnen. Dies ergibt sich aus einem dreiseitigen Papier, das die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat. "Geschützte Kunden genießen keinen absoluten Schutz", schreibt die Bonner Behörde in dem Papier. Sie behält sich vor, im Notfall in ihrer Rolle als Bundeslastverteiler auch geschützten Kunden Anweisungen zur Reduktion des Gasverbrauchs zu erteilen. …
Gasmangellage Netzagentur: Kein vollständiger Schutz für geschützte Gaskunden

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