Berlin (energate) - Wie die Strompreisbremse soll auch die von der Bundesregierung geplante Gaspreisbremse für private Haushalte und kleine sowie mittlere Unternehmen vom 1. März 2023 an gelten. Eine rückwirkende Entlastung für Januar und Februar 2023 ist ebenfalls vorgesehen. Nicht aber beispielsweise das geforderte Verbot von Dividenden- und Boni-Zahlungen. Dies geht aus dem Gesetzentwurf zur Gaspreisbremse hervor, der energate vorliegt. …
Gesetzentwurf Gaspreisbremse soll rückwirkend ab Januar greifen

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