Lörrach (energate) - Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet derzeit daran, den Zubau der Photovoltaik zu beschleunigen und hat dabei auch den Mieterstrom im Visier. Wahrscheinlich laufe es hier auf ein bilanzielles Modell heraus, berichtete Rüdiger Winkler, Geschäftsführer des Edna Bundesverband Energiemarkt und Kommunikation bei der Edna-Fachtagung am 24. November. Er ist Mitglied einer entsprechenden Arbeitsgruppe im Bundeswirtschaftsministerium. Der Betreiber einer Mieterstromanlage würde dann seinen Strom physisch vollständig ins Netz einspeisen und dieser würde nur bilanziell an die Mieter weitergeliefert, erläuterte Winkler. Weitere Vereinfachung: Die Umsatzsteuer soll für solche Photovoltaikanlagen auf null sinken.
Zwar hatte die Politik die Regularien zum Mieterstrom bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Sommer 2022 geändert. So können nun auch Anlagen über 100 kW von der Mieterstromförderung profitieren. Die Änderungen gingen aber nach Ansicht der Wohnungswirtschaft nicht weit genug. Bei Mieterstrommodellen müssen zahlreiche Vorgaben und Gesetze beachtet werden, darunter ist neben dem EEG etwa das Energiewirtschaftsgesetz, das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und das Stromsteuergesetz. Diese beinhalten zahlreiche Vorgaben für den Vermieter, darunter Meldepflichten und die Pflicht zur Vollversorgung.
Mieterstrom: steiniger Weg
Auch Sebastian Sladeck von den Stadtwerken Schönau sieht die Rahmenbedingungen für Mieterstrom bislang als unattraktiv an. Zwar seien die Stadtwerke mittlerweile auch Reststromlieferant für Mieterstrommodelle, aber bis dahin sei es "ein langer und steiniger Weg" gewesen. Das Unternehmen habe viel Lehrgeld bezahlt. Sharing-Modelle seien nicht nur kompliziert, sie lohnen sich auch in der Regel nicht - so das Fazit von Sladeck. Derzeit böten die Stadtwerke noch Betreibern kleinerer Anlagen an, deren Produktion zu vermarkten. Zum Jahresende würden sie aber das Angebot aus Wirtschaftlichkeitsgründen einstellen. Und auch mit Power Purchase Agreements sei das Unternehmen in den vergangenen Monaten "fett auf die Schnauze gefallen".
Alternativen zum Mieterstrom
Vermieter, die auf die Förderung aus dem Mieterstromgesetz verzichten, müssen hingegen die entsprechenden Vorgaben nicht erfüllen. Einen gangbaren Weg dafür bietet etwa das Start-up Pionierkraft. Dieses vermarktet über Fachpartner eine technische Lösung, mit der Prosumer ihren PV-Strom physisch mit anderen teilen können, etwa mit ihren Mietern. Hauptzielgruppe dafür seien kleine Mehrfamilienhäuser, erläuterte Vertriebsmitarbeiter Ralf Gruber auf der Tagung.
Ebenfalls dem kleinräumlichen Handel von Energie verschrieben hat sich das Start-up Entrnce. Es vertreibt zum einen eine Plattform für den regionalen Handel von Ökostrom. Zum anderen bietet Entrnce Betreibern von Ökostromanlagen an, Ladesäulen zu errichten, die den Strom direkt - also noch vor dem Einspeisezähler - von den Ökostromanlagen erhalten. Der Vorteil sei, dass Abgaben und Umlagen entfallen. Damit könne der Strom günstiger angebunden werden als bei anderen Ladesäulen. /sd