Essen/Berlin (energate) - Drei Kraftwerksblöcke von RWE dürfen nach der geplanten Erlösabschöpfung mehr Gewinn machen als andere Braunkohlekraftwerke. Für Kraftwerke im Rheinischen Revier, für die der Kohleausstieg anstelle von 2038 im Jahr 2030 kommt, sieht der Gesetzesentwurf für die Strompreisbremse der Bundesregierung eine Sonderregelung vor. Je nach Erzeugungsträger setzt der Gesetzesentwurf verschiedene Erlösobergrenzen im Rahmen der Strompreisbremse fest. Bei Braunkohlekraftwerken nimmt der Entwurf für die Kosten einen Fixkostendeckungsbeitrag sowie CO2-Kosten an. Zusätzlich gewährt er einen Sicherheitsaufschlag. Den Fixkostendeckungsbeitrag setzt das Bundeswirtschaftsministerium eigentlich bei 3 Cent/kWh an. Für die besagten RWE-Kraftwerke beläuft sich der Wert jedoch auf 5,2 Cent/kWh. Betroffen wären die Blöcke Niederaußem K, Neurath F und Neurath G.
Der Bund begründet die höheren Fixkosten mit einer verkürzten Abschreibungsdauer der Blöcke durch den vorgezogenen Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen (NRW). Der höhere Wert setze die politische Verständigung zum Kohleausstieg 2030 in der Sache um, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums auf energate-Nachfrage. Über die konkreten Werte habe das Ministerium jedoch nicht mit RWE während der Verhandlungen zum Kohleausstieg in NRW gesprochen. Die Regelungen zur Erlösabschöpfung seien erst danach erarbeitet worden, so die Sprecherin weiter. Auch der Energiekonzern selbst erklärte, zum Zeitpunkt der Gespräche über den vorgezogenen Kohleausstieg noch nicht von den Vorschlägen zur Erlösabschöpfung gewusst zu haben.
Die geplante Erlösabschöpfung enthält zahlreiche Unterscheidungen zwischen Anlagentypen und Vermarktungsform. Es gibt bereits Stimmen im Markt, die das als nicht konform mit dem Europarecht einstufen (energate berichtete). /kj