Berlin (energate) - Das Bundeskabinett hat die vom Bundesinnenministerium vorgelegten Eckpunkte für das Kritis-Dachgesetz beschlossen. Betreiber Kritischer Infrastrukturen müssen ihre Schutzmaßnahmen verstärken und Vorfälle melden. Das Dachgesetz soll auch die bestehenden Regelungen zum Cyberschutz von Kritischen Infrastrukturen (Kritis) ergänzen. So gibt es bereits eine Regelung, dass Betreiber Hackerangriffe dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden müssen. …
Eckpunkte Bundesregierung will Schutz Kritischer Infrastrukturen verbessern

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