Bonn (energate) - Die Bundesnetzagentur will eine Entscheidung zu variablen Netznutzungsentgelten im Zusammenhang mit dem §14a EnWG möglichst noch in diesem Jahr treffen. Das machte Karsten Bourwieg, Vorsitzender der Beschlusskammer 8, bei einer Anhörung im Rahmen der Konsultation am 16. März deutlich. Ziel sei es, dass die entsprechende Festlegung zu wirtschaftlichen Anreizen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. …
§14a EnWG Volldynamische variable Netzentgelte noch Zukunftsmusik

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